Allgemeine Reisebedingungen Musikkreis–Kulturreisen, Bengel
Stand: November 2009
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Sie gilt auch für alle weiteren, vom Anmeldenden mitaufgeführten Teilnehmer. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung oder der Rechnung vom Inhalt des Angebotes ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der 10 Tage (Bedingungsfrist) die Annahme erklärt bzw. nicht darauf antwortet.
2. Bezahlung
Nach der Rechnungslegung ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises fällig, auf jeden Fall sind die Theaterkarten sofort zu zahlen, da diese in der Regel vom Reiseveranstalter vorgekauft werden. Beachten Sie bitte die diesbezüglichen Regeln auf der Rechnung, da sie individuell gehandhabt werden können. Restzahlung innerhalb von 21 Tagen vor der Abreise - oder nach Vereinbarung.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung oder Rechnung. Die in der Buchung herangezogenen Hotelnamen haben lediglich einen Informationscharakter. Sie können in Ausnahmefällen nicht unbedingt gewährleistet werden, wenn z.B. ein angebotenes Hotel wider Erwarten ausgebucht sein sollte. Der Veranstalter wird in diesen Fällen ein gleichwertiges Hotel anbieten dürfen. Dieses ist kein Reklamationsgrund. Ebenfalls kein Reklamationsgrund ist die Änderung der Fluglinie bzw. des Abflughafens, wobei der Veranstalter verpflichtet ist, nur IATA- oder anerkannte Fluglinien einzusetzen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen - soweit diese vor der Reise ersichtlich sind - unverzüglich in Kenntnis zu setzen.Gegebenenfalls wird er dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt oder eine kostenlose Umbuchung anbieten.
Der Reiseveranstalter ist berechtigt, sich unter bestimmten, in seinen Reisebedingungen im einzelnen anzugebenden Voraussetzungen eine nachträgliche Änderung des Reisepreises vorzubehalten, wenn zwischen Reisebestätigung und Antritt der Reise mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden darüber in Kenntnis zu setzen. Der Kunde kann kostenlos stornieren. Bei Auslandsreisen kann der Reiseveranstalter den Reisepreis erhöhen oder erniedrigen, wenn zum Beispiel der Dollarpreis um mehr als 3 % steigen oder sinken sollte. Ebenfalls ist eine Erhöhung möglich, wenn die Flugpreise sich wider besseren Wissens zwischen Angebot und Reisetermin erheblich erhöhen sollten. Das gleiche gilt für die sich ständig ändernden Flughafengebühren- und Steuern. Die Höhe dieser Gebühren sind gegebenenfalls anzupassen. Dieses ist kein Reklamations- oder Stornierungsgrund von Seiten des Reisenden.
5. Rücktritt durch den Kunden - Umbuchung und Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dieser Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Tritt der Kunde von der Reise zurück, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, pro angemeldeten Reiseteilnehmer den konkret entstandenen Schaden oder eine angemessene Entschädigung für die bereits getroffenen Vorbereitungen zu verlangen. Diese Entschädigung berechnet sich nach Pauschalsätzen wie folgt:
Generelle Rücktrittsgebühr:
EUR 15,00 Bearbeitungsgebühr bei Busreisen, EUR 150,00 bei Flugreisen
Rücktritt ab 40 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
Rücktritt ab 15 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises
Rücktritt ab 8 Tage vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
Rücktritt ab 1 Tag vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises
Daneben trägt der Kunde im Falle eines Rücktritts die eventuell vom Reiseveranstalter nicht weiterverkauften Theaterkarten bzw. die Differenz vom tatsächlichen Wert zum unter Umständen weiterverkauften Wert der Karten.
Umbuchungswünsche werden kostenlos angenommen, soweit jedoch von den Fluggesellschaften Umbuchungs- oder Änderungskosten entstehen sollten, so werden diese Kosten an den Kunden weitergegeben. Dies gilt auch für Ersatzpersonen.
6. Reiseversicherungen
Zu der eigenen Sicherheit des Reisenden sollte dieser umfassende Reiseversicherungen abschließen. Diese bietet der Reiseveranstalter an.
7. Theaterkarten - Konzertkarten etc.
Grundsätzlich ist der Reiseveranstalter nur Vermittler der Karten.
Er kann keine Garantie über die Plätze geben, ebenso nicht über das Erscheinen oder Nichterscheinen von vorher im Programm aufgeführten Sängern oder Künstlern. Wenn z.B. prominente Künstler eine Vorstellung oder eine Vorstellungsserie absagen sollte, so ist es kein Reklamationsgrund von Seiten des Reisenden.
Der Veranstalter bemüht sich, die Karten zu Originalpreisen weiterzugeben. Manchmal jedoch sind durch Kartenvorverkaufsgebühren vor Ort, Kartenbeschaffungskosten bzw. Agenturzuschläge die Endpreise höher als der Aufdruck besagt. (z.B. Scala di Milano).
8. Rücktritt oder Kündigung durch den Veranstalter
A. Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen von der Reise kostenlos zurücktreten:
1. falls die erforderliche Anzahl der Reiseteilnehmer nicht erfüllt ist.
2. falls wider Erwarten die Theater- Kartenbeschaffung nicht möglich war.
3. falls die Hotel- oder Flugbuchungen aus irgendwelchen Gründen nicht möglich waren.
4. bei Streiks des Flugpersonals, des Hotelpersonals oder sonstigen unvorhergesehenen Streiks, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise nicht zulassen. Dazu zählen auch Krieg, Unruhen, Krankheiten, Epidemien in einem Zielland. Die Kündigung bei diesen Problemen kann durchaus kurzfristig erfolgen.
Der Veranstalter hat hier mindestens 8 Tage vor der Reise (bis auf Absatz 4) den Reisenden in Kenntnis zu setzen, dass die Reise nicht stattfinden wird. Er muss die eingezahlten Beträge voll zurückerstatten bzw. mit einer anderen Reise - je nach Wunsch des Reisenden - verrechnen.
B. Wenn der Reisende die Durchführung einer Reise unbeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann der Reiseveranstalter die Reise ohne Einhaltung einer zeitlichen Frist kündigen. Kündigt der Reiseveranstalter, so hat er grundsätzlich Anspruch auf den Reisepreis.
Er wird jedoch den Wert der nicht erbrachten Leistungen gutschreiben, soweit dies möglich ist.
9. Aufhebung des Reisevertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für den bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten sind von den beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten (Hotelkosten z.B.) dem Reisenden zur Last.
10. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.
Grundsätzlich haftet der Veranstalter nicht für Unfälle, die sich im privaten Bereich der Reise befinden oder die durch unsachgemäße Handhabung mit Geräten oder Gegenständen oder durch "Nichtaufpassen" entstanden sind. Der Veranstalter haftet nicht für Demontage und Beschädigungen an Möbeln, in Hotels usw., die durch den Reisenden entstanden sind.
11. Gewährleistung
A. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende schriftlich Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, das er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reisende kann die Ersatzleistung aus wichtigen, objektiv erkennbaren Grund ablehnen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
B. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäß erbrachten Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Minderung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, sobald es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel schriftlich anzuzeigen. Der Reisende muss den Reiseleiter darauf aufmerksam machen und er muss die Klarstellung und Veränderung durch den Reiseleiter akzeptieren.
12. Beschränkung der Haftung
1. Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden oder Leistungsänderungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen (Theater, Ausstellungen etc.).
3. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt oder ausgeschlossen ist.
13. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Änderung oder Minderung nicht ein.
14. Pass, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Sofern es dem Reiseveranstalter möglich ist, wird er dem Reisenden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernimmt der Reiseveranstalter nicht. Der Reiseveranstalter haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt, es sei denn, das der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Erteilung der Pass, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, sodass der Reisende an der Einhaltung der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
15. Gerichtstand
Als Gerichtsstand gilt für beide Teile Wittlich.
Veranstalter ist:
Musikkreis-Kulturreisen
Gerd Vockensperger
Im Eichenhain 23, 54538 Bengel
Tel. 06532/2731
Fax: 06532/4086
Email: Musikkreis@t-online.de




